Die Mitverantwortung ist auf die Angelegenheiten von gemeinsamen Interessen bezogen, die sich nach ihrer Eigenart wie auch nach der Aufgabe der Anstalt für die Mitwirkung der Gefangenen eignen. Die Möglichkeiten der praktischen Ausgestaltung der Gefangenenmitverantwortung sind vielfältig, da sie gesetzlich nicht vorgegeben sind. Sie unterliegen dem Gestaltungsspielraum der einzelnen Justizvollzugsanstalt. In der Regel erfolgt die Besetzung der Mitverantwortungsgremien durch Wahlen.
Zu diesem Zweck wählen die Gefangenen für die jeweiligen Wohngruppen je einen Gruppensprecher, der sich mit Anliegen der Wohngruppe an das zuständige Personal wenden kann.
Sämtliche Gruppensprecher wählen aus ihrem Kreis einen Gefangenensprecher für die Justizvollzugsanstalt, der die Möglichkeit hat, sich direkt an den Anstaltsleiter oder an andere Funktionsträger in der Anstalt zu wenden.