In § 8 JStVollzG NRW ist festgehalten, dass während des gesamten Vollzugsverlaufs die berechtigten Belange der Opfer zu berücksichtigen sind. Neben der Förderung des Tatausgleichs, gehört dazu auch die Berücksichtigung der Schutzbedürfnisse der Opfer. So ist beginnend mit der Vollzugsplanung und endend mit dem Übergang in Freiheit zu prüfen, ob und wie ein auf das Tatgeschehen bezogener Tatausgleich erreichbar ist und welche Maßnahmen des Opferschutzes – im Rahmen des Machbaren und der Grenzen der Einflussmöglichkeiten – zu ergreifen sind. Um Opfer in geeigneter Form auf ihre Rechte, insbesondere ihre Auskunftsansprüche hinzuweisen, steht in der JVA Hövelhof eine Ansprechpartnerin zur Verfügung.


Ansprechpartnerin:

Frau Fabiola Quirin

Telefon: 05257 / 986330

E-Mail: postfachopferbelange@jva-hoevelhof.nrw.de