Nachstehend aufgeführte Informationen sollen Ihnen helfen, den Antritt Ihrer Strafe für uns und für Sie zu erleichtern.
Die Aufnahme findet an Werktagen (außer samstags) statt, und zwar in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr; an Werktagen, die einem Feiertag vorangehen, in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr. Die zum Strafantritt geladene Person soll ohne jegliche Einwirkung von Alkohol oder Betäubungsmitteln zum Strafantritt erscheinen.
Die Ladung zum Strafantritt und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sind mitzubringen. Auch sollten Versicherungsnachweise zur Sozialversicherung und Unterlagen vergleichbarer Art aus den letzten drei Jahren mitgebracht werden.
Wenn Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Anfahrt zur Justizvollzugsanstalt Hövelhof zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt melden. Diese Anstalt wird sodann veranlassen, dass Sie in die zuständige Anstalt verlegt werden.
In die Justizvollzugsanstalt dürfen nur Sachen mitgebracht werden, die im offenen Vollzug zugelassen sind. Näheres entnehmen Sie der Ladung zum Strafantritt oder informieren sie sich direkt, indem sie direkten Kontakt mit uns aufnehmen!