Leichte Sprache hilft Menschen mit Sprach-Problemen, Sprech-Problemen und Lese-Schwäche.

Sie ist gesetzlich vorgeschrieben - zum Beispiel in § 11 Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

In Deutschland hilft die Leichte Sprache über 6 Millionen Menschen.

Der Weg zum Recht ist besonders wichtig.

Er wird auf diesen Seiten beschrieben.

Wer mehr erfahren möchte,
kann in den Auftritt in schwerer Sprache wechseln.

Die Studenten der Fachhochschule für Rechtspflege haben
diese Texte geschrieben.

Die Prüf-Gruppe der Lebenshilfe Oberhausen hat sich alles angeschaut und
gemeinsam mit den Studenten verbessert.

Deshalb dürfen wir auch sagen, dass unsere Seiten geprüft sind.

Das heißt, dass die Lebenshilfe Oberhausen diese Inhalte genehmigt hat.

Darüber sind wir sehr stolz.

Darüber hat auch die Westfälische Allgemeine Zeitung berichtet.

Mitgearbeitet haben:

  • die Studierenden der Fachhochschule für Rechtspflege
  • die Mitglieder des Projekts Justiz-Online vertreten durch Oberregierungsrat Thomas Schmidt
  • Prüfer der Lebenshilfe Oberhausen

Übersetzung und Prüfung in Leichter Sprache von:

Leben im PottLeben im Pott
Büro für Leichte Sprache bei „Leben im Pott“,
Lebenshilfe Oberhausen e.V.
www.leben-im-pott.com
Mitglied in der Lebenshilfe Gesellschaft für Leichte Sprache e.G.

 

Die Bilder auf den Seiten mit Leichter Sprache sind von:

  • Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2024