Der Besuch wird auf zwei Personen je Besuch beschränkt. Die Besuchsdauer und Frequenz erfolgt in Abhängigkeit von den örtlichen Kapazitäten. Die Begleitung durch Kinder von Gefangenen kann im Einzelfall zugelassen werden, soweit die Besuchskapazitäten dies erlauben.
Zum Besuch eines hier Inhaftierten bitte einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder entsprechende gültige ausländische Ausweispapiere mitbringen.
Informationen zum Besuch eines Gefangenen in der Jugendstrafanstalt:
Gefangenenbesuche in der Anstalt können mit Voranmeldung Samstags, Sonntags und Feiertags in der Zeit von 11:30 Uhr - 15:45 Uhr für bis zu 2 x 2 Stunden im Monat durchgeführt werden. An Werktagen können Besuche nur nach vorheriger Absprache mit der Justizvollzugsanstalt Hövelhof stattfinden.
Wenn der Gefangene geeignet ist, darf er die Besuche außerhalb der Justizvollzugsanstalt abwickeln. Dieser Besuchsausgang kann stattfinden an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen, in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr für bis zu sechs Stunden im Monat.
Informationen zum Besuch eines Gefangenen in der Pflegeabteilung:
Gefangenenbesuche in der Pflegeabteilung können nach vorheriger Absprache mit der Justizvollzugsanstalt Hövelhof bis zu 2 Stunden im Monat zu nachstehend aufgeführten Zeiten durchgeführt werden:
Freitag, Sonntag und an Feiertagen: Kein Besuch
Montag: 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag - Donnerstag: 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr